Trotz Pandemie in die Toskana reisen? Ja, das geht!
Leider können wir die Pandemie noch nicht als abgeschlossen ansehen und so sind einige Reisehinweise von Nutzen. Bitte beachten Sie, dass sich die COVID-19-Bestimmungen täglich ändern können. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise nach Italien unbedingt auch beim Auswärtigen Amt über die aktuelle Situation: Reise- und Sicherheitshinweise
Achtung: Verschärfter Grüner Pass ab 1.Februar 2022:
Ab dem 1. Februar 2022 gilt für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens der verschärfte Grüne Pass, in Italien "Super Green Pass" genannt (Digitales COVID-19 Zertifikat der EU). Damit ist die 2G Regel gemeint. Demnach wird nur geimpften oder genesenen Personen ab 12 Jahren der Zugang zu bestimmten Aktivitäten in geschlossenen Räumen gewährt. Dazu zählen: Kinos, Theater, Konzertsäle, Sportevents, Restaurants, Diskotheken und öffentliche Feierlichkeiten. Allerdings ist zu bemerken, dass aktuell auch im Freien keine Feste, Veranstaltungen, Konzerte oder Ähnliches stattfinden.
Die Gültigkeit des Grünen Passes innerhalb Italiens wird ab dem 1. Februar 2022 von 9 Monaten auf 6 Monate gekürzt, dies gilt auch für Touristen. Der Grüne Pass nur zum Zweck der Einreise ist zum 1. Februar weiterhin für neun Monate gültig.
Lesen Sie dazu hier mehr: Super Green Pass Auswärtiges Amt
Wenn Sie über keinen gültigen Impfstatus oder eine den Regulären entsprechende Genesung (Gültigkeit 6 Monate) von COVID-19 verfügen, sind Sie verpflichtet, sich ebenfalls vor der Einreise in Italien auf COVID-19 testen zu lassen (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden). Im Anschluss begeben Sie sich für fünf Tage in Quarantäne, die örtliche Gesundheitsbehörde müssen Sie darüber informieren. Nach Ablauf der Quarantäne müssen Sie erneut einen Molekular- oder Antigen-Test vornehmen.
Banken, Postämter und andere öffentliche Ämter dürfen ab dem 1. Februar 2022 mit einem 3G-Nachweis betreten werden. Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von verschiedenen Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und möglicherweise auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert.
Bei einer Reise nach Italien gilt ab dem 1. Februar 2022:
Aus Deutschland nach Italien einreisen darf, wer sich die letzten 14 Tage vor Einreise nach Italien nur in Deutschland aufgehalten hat. Wer einreisen möchte, muss das digitale COVID Zertifikat der EU vorlegen (der Grüne Pass, in Italien "certificazione Verde COVID-19" genannt). Aus diesem Grünen Pass muss hervorgehen, dass die Person entweder: - ein negatives Testergebnis (PCR Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden), vorweisen kann, oder - eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff hat, oder - der Nachweis einer Genesung von COVID-19 innerhalb der letzten sechs Monate vorliegt, oder - genesen ist und die für eine vollständige Impfung erforderliche Einzeldosis des Impfstoffs erhalten hat. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Geimpfte und Genesene sind ab dem 1. Februar 2022 von der zusätzlichen Einreise-Testpflicht ausgenommen. Hinweis: Der in Deutschland ausgefüllte Grüne Pass (digitales EU-COVID-19 Zertifikat) ist ohne Weiteres auch in Italien gültig und muss nicht erst in einem dortigen Amt verifiziert werden.
Sie benötigen zudem das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular, (auch Digital Passenger Locator Form (dPLF) genannt), welches ausgefüllt und in Papierform oder auf einem Mobilgerät dem für die Kontrolle zuständigen Personal vorgelegt werden muss. Das Formular in Papierforum wird nur bei technischen Hindernissen genutzt, also in Ausnahmefällen. Ansonsten wird das digitale Formular benötigt. Dieses Formular füllen Sie bitte vor Ihrer Einreise aus. Sie finden das dPLF hier: EU Digital Passenger Locator Form dPLF
Wie in Deutschland besteht Maskenpflicht in geschlossenen Räumen - Kinder bis 6 Jahre sind ausgenommen. Ein Abstand von 1-2m ist einzuhalten. Eine verschärfte FFP-2 Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, bei sportlichen Events, im Kino, in Unterhaltungslokalen und bei Theater- und Konzertveranstaltungen. Dies gilt vorerst bis 31.03.2022.
In Fahrzeugen dürfen sich bis zu 5 Personen aus demselben Haushalt ohne Maske aufhalten. Sind die mitfahrenden Personen nicht aus demselben Haushalt, dürfen nur max. 3 Personen mit Mund-Nasenschutz zusammen im Fahrzeug sein und es muss 1m Abstand eingehalten werden. In Taxis dürfen maximal 2 Personen auf der Rückbank mitfahren.
Der Grüne Pass dient in Italien landesweit zur Vorlage:
in Innenräumen von Bars und Restaurants,
in Beherbergungseinrichtungen,
bei Öffentlichen Veranstaltungen,
in Museen, Kultureinrichtungen und bei Ausstellungen;
in Schwimmbäder, Sportstudios, Mannschaftssportarten, Wellness-Zentren, etc.,
bei Messen, Konferenzen, Kongresse etc.,
in Thermalanlagen, Themen- und Vergnügungsparks,
in öffentlichen Nahverkehrsdiensten.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise nach Italien unter:
Coronavirus – Empfehlungen
Wir raten dringend eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen und darauf zu achten, dass eine Auslandskrankenversicherung inkludiert ist, falls Sie keine Auslandskrankenversicherung im Rahmen Ihrer Krankenversicherung haben. Bitte achten Sie auch darauf, dass eine Erkrankung oder eine Quarantäne aufgrund von Corona bei der Versicherungsgesellschaft mitversichert ist. Sollten Sie aufgrund von Corona-Reisebeschränkunen seitens Deutschlands oder Italiens nicht reisen können, wird in der Regel eine für alle eine befriedigende Lösung gefunden, z.B. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt, evtl. eine Stornierung. Das muss von Fall zu Fall entschieden werden.